Richtlinien

Herztherapeuten

Nach der Diplomierung besteht eine Fortbildungspflicht. Es müssen 16 h/Credits anerkannte Fortbildung per 2 Jahre absolviert werden (automatisch anerkannt: Europrevent, SGK-Jahresversammlung, SKG-anerkannte Fortbildungen im Rehabereich, Fortbildungen der Swiss Cardiovascular Therapists (SCT). Eine Kontrolle der Fortbildungspflicht erfolgt anlässlich der Audits der Programme.

Zur Zeit werden zwei Ausbildungsgänge durch die SAKR unterstützt und anerkannt:

Der "Nachdiplomlehrgang Herztherapeuten SCPRS" ist als Modul Herzerkrankungen Teil des "CAS Bewegungs- und Sporttherapie bei Herz-, Gefäss- und Diabetes-Erkrankungen" der Medizinischen Fakultät der Universität Bern sowie Teil des "DAS Bewegungs- und Sporttherapie bei inneren Erkrankungen" der Medizinischen und Phil. hum. Fakultät der Universität Bern. Voraussetzungen für die Teilnahme sind eine abgeschlossene Ausbildung als PhysiotherapeutIn, als SportlehrerIn oder Sport- und BewegungswissenschafterIn. Nähere Angaben auf www.sportmedizin.insel.ch/herzerkrankungen

Der Lehrgang "CAS Prévention et Réadaptation Cardiovasculaire" wird von den Universitäten Lausanne und Genf gemeinsam angeboten. Es handelt sich ebenfalls um eine Nachdiplomausbildung. Nähere Angaben unter ismms.unige.ch oder www.unil.ch/issul

Der Ausbildungsgang der oesterreichischen Gesellschaft für kardiale Prävention und Rehabilitation (AGAKAR) wird unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:

  • Die beruflichen Voraussetzungen sind gegeben (dipl. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, dipl. Turn- & Sportlehrer/innen I und II, dipl. Sportlehrerinnen und Sportlehrer FH, Lizenziat Sport- und Bewegungswissenschaften, Bachelor Sport- und Bewegungswissenschaften)
  • Der Kurs wurde während der beruflichen Tätigkeit in Oesterreich absolviert
  • Es wird zusätzlich in der Schweiz das obligatorische 2-wöchentliche Praktikum inkl. Praktikumsbericht gemacht

 

Der Ausbildungsgang in Deutschland DVGS Innere Erkrankung mit Spezialisierung in Kardiologie (http://dvgs.de/fort-und-weiterbildungen/lehrgaenge.html) wird unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:

  • Die beruflichen Voraussetzungen sind gegeben (dipl. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, dipl. Turn- & Sportlehrer/innen I und II, dipl. Sportlehrerinnen und Sportlehrer FH, Lizenziat Sport- und Bewegungswissenschaften, Bachelor Sport und Bewegungswissenschaften)
  • Der Kurs wurde während der beruflichen Tätigkeit in Deutschland absolviert
  • Es wird zusätzlich in der Schweiz das obligatorische 2-wöchentliche Praktikum inkl. Praktikumsbericht gemacht

Die Übungsleiterausbildung der Landes- und Behindertensportverände "Sport in Herzgruppen" kann nich als SCPRS Ausbildung anerkannt werden.

 

Anerkennung anderer Diplome "sur dossier"